Die Lenkberechtigung der Klasse E zu B ist zum Ziehen von Anhängern erforderlich, wenn die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Eigenmasse des Zugfahrzeuges übersteigt oder die beiden höchsten zulässigen Gesamtmassen vom Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg übersteigen.
Wichtig für alle, die den B-Führerschein schon besitzen: Ab 1. April 2006 wurde der Umfang der theoretischen Prüfung erheblich vermindert!
Die Ausbildung umfasst den geblockten Theoriekurs und 2 Einheiten praktisches Fahren. Die Kurse finden laufend statt.
Vereinfachte Version (für all jene, die im Besitz eines F oder C Führerscheines sind):
Wenn man in den letzten 3 Jahren schwere Anhänger mit einem passenden Zugfahrzeug gezogen hat, benötigt man nur die praktische Prüfung.
Ist es nicht ganz eindeutig für Sie ob Sie Ihren Anhänger mitnehmen dürfen oder nicht? Kontaktieren Sie uns – wir sind gerne behilflich!
Bei dieser vereinfachten Version benötigt man nur 2 praktische Einheiten und die Praxisprüfung.
Die nächsten Starttermine kannst du jederzeit im Fahrschulbüro erfragen!
Einstieg jederzeit möglich. Alle weiteren Infos bekommst du im Fahrschulbüro!!!
Immer TOP-informiert über Kurse, Aktionen & Neuigkeiten!
Fabriksg. 3-5, 2620 Neunkirchen
