Aufgrund der Covid-19-Öffnungsverordnung gelten ab 15.09.2021 folgende Regelungen in der Fahrschule:
Eintritt in die Fahrschule bzw. in das Büro: nur mit FFP2 Maske – außer du bist geimpft oder genesen oder du kannst einen Absonderungsbescheid („Befreiung der Gruppe der Geimpften von der Maske“) vorzeigen.
Selbstmitgebrachte Tests (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) gelten in diesem Zusammenhang nicht, dh „Ungeimpfte“ müssen eine FFP2 Maske tragen.
Im Theoriekurs ist ein 3-G-Eingangstest erforderlich, die Maske kann am Sitzplatz abgenommen werden.
In den Fahrstunden ist ein 3-G-Eingangstest erforderlich, eine Maske wird empfohlen.
Am Übungsplatz im Aufenthaltsraum benötigst du eine FFP2 Maske – außer du bist geimpft oder genesen. Im Freien ist das Tragen der Maske freiwillig.
Achtung: die sogenannten „Wohnzimmertests“ werden NICHT akzeptiert!
Wir danken für dein Verständnis!
Michaela Bognar und Team