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Corona -Update | 15.09.2021

Aufgrund der Covid-19-Öffnungsverordnung gelten ab 15.09.2021 folgende Regelungen in der Fahrschule:

Eintritt in die Fahrschule bzw. in das Büro: nur mit FFP2 Maske – außer du bist geimpft oder genesen oder du kannst einen Absonderungsbescheid („Befreiung der Gruppe der Geimpften von der Maske“) vorzeigen.

Selbstmitgebrachte Tests (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) gelten in diesem Zusammenhang nicht, dh „Ungeimpfte“ müssen eine FFP2 Maske tragen.

Im Theoriekurs ist ein 3-G-Eingangstest erforderlich, die Maske kann am Sitzplatz abgenommen werden.

In den Fahrstunden ist ein 3-G-Eingangstest erforderlich, eine Maske wird empfohlen.

Am Übungsplatz im Aufenthaltsraum benötigst du eine FFP2 Maske – außer du bist geimpft oder genesen. Im Freien ist das Tragen der Maske freiwillig.

Achtung: die sogenannten „Wohnzimmertests“ werden NICHT akzeptiert!

Wir danken für dein Verständnis!

Michaela Bognar und Team