Folgende Motorräder dürfen gelenkt werden:
Klasse A1 | bis 125 ccm, max. 11kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse max. 0,1 kW/kg Ab dem 16. Lebensjahr, Ausbildungsbeginn frühestens mit 15,5 Jahren |
Klasse A2 | max. 35 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse max. 0,2 kW/kg Ab dem 18 Lebensjahr, Ausbildungsbeginn frühestens mit 17,5 Jahren |
Klasse A | alle Motorräder Ab dem 24. Lebensjahr, Ausbildungsbeginn frühestens mit 23,5 Jahren |
Um den A-Führerschein zu erlangen, ist folgende Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben:
6 Unterrichtseinheiten Theorie (2 geblockte Module) und 14 praktische Lektionen. Für Personen, die das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben und die Klasse A erwerben wollen, sind insgesamt 16 Fahrlektionen gesetzlich verpflichtend. Sollte man noch nicht im Besitz einer Führerscheinklasse sein, so muss noch das Modul „Grundwissen“ erledigt werden. Die Termine für die PC- und Praxisprüfung kann man sich ganz nach Belieben aussuchen.
Deine Sicherheit ist uns wichtig! – Eine Schutzausrüstung (Helm, Handschuhe, Motorradbekleidung, …) in den Praxislektionen und bei der praktischen Prüfung ist erforderlich.
Nach der bestandenen PC- und Praxisprüfung ist die Mehrphasenausbildung zu absolvieren:
2 – 12 Monate nach Führerscheinerhalt: Fahrsicherheitstraining
4 – 14 Monate nach Führerscheinerhalt: Perfektionsfahrt in der Fahrschule
Der Umstieg von A1 auf A2 oder auf A ist nach 2 Jahren möglich. Dies ist entweder mit der Ablegung einer neuerlichen Fahrprüfung oder mit 7 Fahrstunden möglich. Die Mehrphasenausbildung muss bereits abgeschlossen sein.
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Die nächsten Kurstermine
28. Sep. von 17.00-19.30 Uhr und 30. Sep. von 09.00-11.30 Uhr

